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Pressemitteilung

ödp-Oberbürgermeisterkandidat Hollemann fordert Bundestagsabgeordnete Singhammer und Berg zur Wahrung des Embryonenschutzes auf:

ödp-Oberbürgermeisterkandidat Hollemann fordert Bundestagsabgeordnete Singhammer und Berg zur Wahrung des Embryonenschutzes auf:


Hollemann: „Neues Stammzellengesetz und mögliche Berufung von Prof. Dreier ins Bundesverfassungsgericht stellen Bedrohungen für das ungeborene Leben dar!“


Nach Ansicht des Münchner ödp-Oberbürgermeisterkandidaten Markus Hollemann ist der noch vorhandene Rest von Rechtsschutz für das ungeborene Leben derzeit in zweifacher Weise gefährdet: „Zum einen droht eine weitere Aufweichung des Embryonenschutzes durch das neue Stammzellengesetz; zum anderen kann es sein, dass der Würzburger Jurist Prof. Horst Dreier als Richter und künftiger Präsident des Bundesverfassungsgerichts nach Karlsruhe berufen werden könnte. Dreier tritt seit langem dafür ein, dem ungeborenen Menschen die Menschenwürde abzusprechen und steht damit klar gegen die bisherige Rechtsprechungstradition. Seine Berufung wäre ein gewaltiger Schlag gegen den Embryonenschutz.“


Hollemann wendet sich deshalb an die Bundestagsabgeordneten des Münchner Nordens Johannes Singhammer und Axel Berg mit der Aufforderung, bei der Stammzellenentscheidung im März den Antrag des CDU-Abgeordneten Hüppe zu unterstützen: „Dieser Antrag plädiert konsequent für die ethische Position, dass menschliches Leben nicht verwertet und zum bloßen Material abgewertet werden darf.“ Außerdem fordert Hollemann die bayerischen SPD-Abgeordneten auf, Prof. Dreier als Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht zurückzuziehen: „Dieser Jurist ist nicht nur beim Thema Lebensschutz problematisch; er baut auch rechtsphilosophische Brücken für die Möglichkeit der Folter.“ Warum die SPD ausgerechnet diesen Professor zum Verfassungsrichter machen möchte, sei schleierhaft.


Näheres zu Markus Hollemann:

www.oedp-muenchen.de/markus-hollemann.html


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