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Pressemitteilung

Neubaugebiet Paul-Gerhardt-Allee: Will Eisenbahn-Bundesamt Abwicklung des Baustellenverkehrs auf der Schiene verhindern?

Pressemitteilung der ÖDP München vom 21. August 2014 zur Abwicklung des Baustellenverkehrs über die Schiene

Pressemitteilung der ÖDP München vom 21. August 2014

Die ÖDP-Stadtratsmitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff haben am 18.06.2014 im Münchner Stadtrat beantragt, zu prüfen, wie der Baustellenverkehr für das Neubaugebiet Paul-Gerhardt-Allee über die Schiene abgewickelt werden kann (StR-Antrags-Nummer: 14-20 / A 00054). Der Antrag wurde von Anwohnern und von Mitgliedern des örtlichen Bezirksausschusses des Stadtbezirks Pasing-Obermenzing (BA 21) begrüßt. In einer Zwischennachricht hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München um Fristverlängerung zur Bearbeitung des Antrags gebeten.

Am 26.06.2014, also genau 8 Tage nach Antragstellung der ÖDP, hat das Eisenbahn-Bundesamt einen Freistellungsbescheid verfasst, durch den das Gleis eisenbahnrechtlich wegen fehlenden Verkehrsbedürfnisses entwidmet werden soll. Stadtrat Tobias Ruff (ÖDP) hat nun Widerspruch gegen den Freistellungsbescheid des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München vom 26.06.2014, Az. 61133-611pf/081-2014#13 betreffend Strecke 5500 vom 26.06.2014, bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München Nr. 20 vom 21.07.2014, S. 682-683 eingelegt.

Stadtrat Tobias Ruff: „Es entsteht der Eindruck, dass durch die Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes dem Bürgerwillen und der Entscheidung des Münchner Stadtrates mittels Schaffung vollendeter Tatsachen vorgegriffen werden soll. Eine Freistellung vor abschließender Prüfung des künftigen Verkehrsbedürfnisses für den Baustellenverkehr missachtet jedoch die Regelung des § 23 AEG .“ Nach § 23 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) ist eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken nur zulässig, „...wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.“

 

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