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Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus

Antrag

Verbot von Gas-Heizstrahlern auf öffentlichem Grund

Die Landeshauptstadt München untersagt es, auf öffentlichem Grund gasbetriebene Heizstrahler aufzustellen, mit denen vor Gaststätten bei kühleren Temperaturen den Gästen der Aufenthalt im Freien ermöglicht wird. Wirten, denen eine Genehmigung bereits erteilt wurde, wird eine Übergangsfrist von maximal zwei Jahren eingeräumt.

Begründung:

Angesichts der Klimaerwärmung und deren vorhersehbaren und unabsehbaren Folgen ist es weder ethisch, noch ökologisch, noch ökonomisch vertretbar, mit Gas-Heizstrahlern die Außenluft zu erwärmen. Die Stadt kann eine solche Praxis nicht dulden, da sie ihren selbstgesetzten ökologischen Leitlinien völlig widerspricht. Eine „Bürgersteigbeheizung“ ist schwachsinnig und unverantwortlich.

Jan Haase von Greenpeace hat laut taz ausgerechnet, dass bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche von einem Heizstrahler bis zu vier Tonnen Kohlendioxid im Jahr freigesetzt werden – das ist soviel, wie das Auto eines Vielfahrers verbraucht oder ein gut gedämmtes Einfamilienhaus.

In Köln und Stuttgart wurden die Heizstrahler bereits verboten. München sollte diesem guten Beispiel folgen. Einige Cafés in München bieten ihren Gästen schon seit längerem Decken an, wenn es zum Draußensitzen zu kühl wird. Das ist ökologisch und, gesamtwirtschaftlich gesehen, auch ökonomisch sinnvoller – von der Ästhetik ganz zu schweigen.

Mechthild v. Walter
Stadträtin

 

  

Stadtratsantrag
vom 15. Nov. 2007

 

Bildmaterial:

von Walter

Mechthild von Walter,
Stadträtin der ödp München
(Druckfähiges Bild:
von_walter.jpg, 27 KB)

Pressekontakt:

Markus Hollemann
Regionalbeauftagter

ödp Stadtverband Brienner Straße 46
5. Stock
D-80333 München
Tel. 0 89/45 24 74 15
Fax 0 89/55 06 99 86
muenchen@oedp.de


 

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