Herrn Oberbürgermeister Christian
Ude Rathaus
Antrag
Verbot von Gas-Heizstrahlern auf öffentlichem
Grund
Die Landeshauptstadt München untersagt
es, auf öffentlichem Grund gasbetriebene Heizstrahler
aufzustellen, mit denen vor Gaststätten bei kühleren
Temperaturen den Gästen der Aufenthalt im Freien
ermöglicht wird. Wirten, denen eine Genehmigung
bereits erteilt wurde, wird eine Übergangsfrist
von maximal zwei Jahren eingeräumt.
Begründung:
Angesichts der Klimaerwärmung und deren
vorhersehbaren und unabsehbaren Folgen ist es weder
ethisch, noch ökologisch, noch ökonomisch
vertretbar, mit Gas-Heizstrahlern die Außenluft
zu erwärmen. Die Stadt kann eine solche Praxis
nicht dulden, da sie ihren selbstgesetzten ökologischen
Leitlinien völlig widerspricht. Eine „Bürgersteigbeheizung“
ist schwachsinnig und unverantwortlich.
Jan Haase von Greenpeace hat laut taz ausgerechnet,
dass bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von
36 Stunden in der Woche von einem Heizstrahler bis zu
vier Tonnen Kohlendioxid im Jahr freigesetzt werden
– das ist soviel, wie das Auto eines Vielfahrers verbraucht
oder ein gut gedämmtes Einfamilienhaus.
In Köln und Stuttgart wurden die Heizstrahler
bereits verboten. München sollte diesem guten Beispiel
folgen. Einige Cafés in München bieten ihren
Gästen schon seit längerem Decken an, wenn
es zum Draußensitzen zu kühl wird. Das ist
ökologisch und, gesamtwirtschaftlich gesehen, auch
ökonomisch sinnvoller – von der Ästhetik ganz
zu schweigen.
Mechthild v. Walter Stadträtin |