Herrn Oberbürgermeister Christian
Ude Rathaus
Antrag
Bezirke sollen weiterhin für die Hilfe
zur Pflege zuständig bleiben
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
spricht sich gegenüber Staatsregierung und Bayerischem
Landtag dafür aus, die Zuständigkeit für
„stationäre Hilfe zur Pflege“ bei den Bezirken
zu belassen und nicht auf Landkreis und kreisfreie Städte
zu übertragen. Der Landkreis unterstützt die
entsprechenden Positionen des Bayerischen Gemeindetages
und des Verbandes der Bayerischen Bezirke. Der Oberbürgermeister
wird gebeten, diese Position der Staatsregierung und
den Fraktionen des Landtags zu übermitteln.
Begründung:
Für eine Beibehaltung der Zuständigkeit
bei den Bezirken sprechen unter anderem die folgenden
Gründe:
-Bei den Bezirken wurde in den letzten Jahrzehnten
eine große fachliche Kompetenz in allen Fragen
der Pflege aufgebaut, die nicht ohne Not aufgegeben
werden sollte.
-Eine Verlagerung der Zuständigkeit von
7 Bezirken auf 96 Gebietskörperschaften (Landkreise
und kreisfreie Städte) erfordert den Aufbau einer
vielfältigen neuen Bürokratie mit hohen Kosten,
die nach aller Erfahrung nicht vollständig vom
Staat ausgeglichen werden.
-Auch bei den Trägern von Pflegeeinrichtung
würde der Verwaltungsaufwand erheblich steigen,
weil mit vielen unterschiedlichen Gebietskörperschaften
verhandelt werden müsste. Höherer Verwaltungsaufwand
bedeutet immer auch höhere Kosten. Höhere
Kosten im Pflegewesen sind aber nur zur Verbesserung
der Pflegequalität zu rechtfertigen, nicht jedoch
für zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
-Es besteht bei einer Veränderung der
Zuständigkeit die Gefahr, dass in der qualitativen
und quantitativen Ausstattung mit Pflegeeinrichtungen
ein Gefälle zwischen finanziell besser gestellten
Landkreisen/Städten und solchen mit geringerer
Finanzkraft entsteht.
Mechthild v. Walter Stadträtin |