Herrn Oberbürgermeister Christian
Ude Rathaus
Antrag
Einschränkung von Drehgenehmigungen
für Filme in Wohngebieten
Der Stadtrat möge beschließen:
In der Landeshauptstadt München werden
Drehgenehmigungen für Filme in einzelnen Wohngebieten
nur noch in sehr eingeschränktem Maße - etwa
einmal in fünf Jahren - erteilt. Es wird überprüft,
ob es sich bei wiederholten Dreharbeiten in privaten
Wohnungen um eine gewerbliche Nutzung handelt, die der
Zweckentfremdungsverordnung widerspricht.
Begründung:
München ist als Filmstadt berühmt.
Das ist Teil seines einmaligen Flairs und steigert nicht
nur seine Beliebtheit, sondern trägt auch nicht
unerheblich zur Stärkung der Wirtschaftskraft der
Stadt bei. Firmen siedeln sich hier an, es entstehen
Arbeitsplätze, Steuern werden eingenommen. Dabei
dient München, seine Straßen und Wohnungen
auch häufig als Filmkulisse.
Leider wird bei Filmarbeiten die Umgebung
der Drehorte in einem Ausmaß in Mitleidenschaft
gezogen, das dem fertigen Produkt nicht unbedingt anzusehen
ist: Die angrenzenden Straßenabschnitte sind tagelang
von Lastern blockiert, der Lärmpegel von laufenden
Motoren und Kompressoren ist erheblich, die Filmschaffenden
sind in den Drehpausen auch nicht gerade leise, ganze
Straßenzüge sind abends und nachts taghell
erleuchtet. Die Anwohner werden zu Störfaktoren.
Das alles führt zu erheblichem Ärger in der
Nachbarschaft, auch weil hier deutlich erkennbar die
Gewinne privatisiert, die Verluste aber sozialisiert
werden.
Damit sich diese nahezu unvermeidlichen Beeinträchtigungen
durch das Filmgewerbe möglichst gleichmäßig
auf alle Stadtviertel verteilen, müssen die Drehgenehmigungen
für einzelne Drehorte reduziert werden. Eine Möglichkeit
wäre es, sie zu kontingentieren - etwa auf eine
Genehmigung pro fünf Jahre. Dann wäre einerseits
die Grenze zur gewerblichen Nutzung von Wohnungen klar
eingehalten, und andererseits müssten auch Low-Budget-Filmer
nicht auf teure Studios ausweichen.
Mechthild v. Walter Stadträtin |