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Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus

Antrag

Maßnahmen zum Schutz der Münchner Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunksendern

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt München ergreift folgende Maßnahmen, um die Münchner Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunksendern zu schützen:

1. Gutachten für möglichst gesundheitsverträgliche Standorte von Mobilfunksendern

München beauftragt als Basis für das weitere Vorgehen in Sachen Mobilfunk ein von Netzbetreiberseite unabhängiges Fachbüro mit der Erstellung eines Gutachtens für möglichst gesundheitsverträgliche Standorte von Mobilfunksendern in München mit folgenden Vorgaben:

a) die gesamte Leistungsflussdichte zumindest im Bereich der Wohngebiete und weiterer besonders sensibler Bereiche (Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen) soll maximal 10nW/cm² im Außenbereich und 1nW/cm² im Innenbereich betragen (anzustrebende Zielwerte).

b) Die Standorte sollen so beschaffen sein, dass sie von den Betreibern nach technischer Möglichkeit unter den Gesichtspunkten der Strahlungsminimierung und ortsgestalterischen Gründen gemeinsam genutzt werden können.

c) Es ist zu prüfen, inwiefern überhaupt im innerörtlichen und ortsrandlichen Bereich neue Sendestationen errichtet werden müssen bzw. Altanlagen notwendig sind, oder ob nicht eine Nutzung oder Versetzung bereits bestehender Sender unter bestmöglicher Einhaltung o.g. Vorsorgewerte ausreichen.

d) Die Netzqualität soll so beschaffen sein, dass eine Grundversorgung des Stadtgebietes sichergestellt ist. Grundversorgung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Handy-Empfang außer Haus grundsätzlich und innerhalb von Gebäuden im Wesentlichen möglich sein soll. Nicht zur Grundversorgung gehört, auch in unter der Erdoberfläche gelegenen Räumlichkeiten einen störungsfreien Handy-Empfang sicher zu stellen. Hinweis: Innerhalb von Gebäuden besteht die Möglichkeit der kostenlosen Rufweiterleitung von Mobiltelefonen auf vorhandene Festnetzanschlüsse, oder die Nutzung von gebäudeinternen Repeatern.

2. Optimierung der Bauleitplanung

Auf der Basis des Standortgutachtens optimiert München unter Einschaltung einer unabhängigen fachkundigen Stelle (z.B. Fachanwalt für Baurecht) die städtische Bauleitplanung, um so rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Standortgutachtens zu schaffen.

3. Ausweisung von „Positivstandorten“

Auf der Basis des Standortgutachtens weist die Stadt München unverzüglich im Außenbereich (Flächennutzungsplan) bzw. an im o.g. Sinn unbedenklichen Orten im baurechtlichen Innenbereich (Bebauungspläne) rechtsverbindliche „Positivstandorte“ für Mobilfunksender aus.

4. Verhinderung von neuen Sendestationen vor Vorlage des Standortgutachtens

München ergreift darüber hinaus alle rechtlich vertretbaren Möglichkeiten, um vor Vorlage des Standortgutachtens und der Rechtskraft der unter 2., 3., und 5. dargestellten Sicherungsmaßnahmen drohende Errichtungen von neuen Sendestationen zu verhindern.

5. Sofortmaßnahmen zur Sicherung der positiven ortsgestalterischen und gesundheitlichen Vorsorgebauleitplanung

München beschließt als Sofortmaßnahmen zur Sicherung der positiven ortsgestalterischen und gesundheitlichen Vorsorge-Bauleitplanung:
- die Änderung der innerörtlichen Bauleitplanung für das gesamte Stadtgebiet zur Umsetzung einer integrierten Mobilfunkplanung mit dem Ziel der Berücksichtigung des vorbeugenden Immisssionsschutzes (Beschluss zur Änderung von bestehenden oder zur Aufstellung von neuen Bebauungsplänen).
- eine sofort wirksame Veränderungssperre mit dem Inhalt des spezifischen Verbots der Errichtung von neuen Mobilfunkmasten (auch unter 10 Meter Höhe) mit der Wirkung von zunächst zwei Jahren (Sicherungsbeschluss) in reinen und allgemeinen Wohngebieten, in innerörtlichen Gebieten, die de facto dem Status eines allgemeinen Wohngebietes entsprechen, sowie in geeigneten Arrondierungsbereichen um die o.g. Gebiete.
- die Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Aufnahme von rechtlich verbindlichen Positivstandorten im Außenbereich unter besonderer Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes (Änderungsbeschluss mit Einleitung des notwendigen Umsetzungsverfahrens)
- die Beantragung von Zurückstellungen von Baugesuchen bei der Bauaufsichtsbehörde bis zur Dauer eines Jahres, um die Flächennutzungsplanänderung abzusichern.

Begründung:

Es soll erreicht werden, dass München alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um zum einen die Gesundheit und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen und zum anderen jedoch auch die Möglichkeit bewahrt, die Technik des Mobilfunks im positiven Rahmen nutzen zu können. Angestrebt ist keine Verhinderungs-, sondern eine Lenkungsplanung. Im Zweifelsfall soll gelten: „Gesundheit vor wirtschaftlichen Interessen.

Es ist uns bewusst, dass für die Festsetzung der Strahlenschutzgrenzwerte der 26. BImSchV der Bundesverordnungsgeber die maßgebende Stelle ist. Der zuständige Minister ist Bundesumweltminister Trittin. Da jedoch trotz alarmierender und mehrfach reproduzierter Forschungsergebnisse von unabhängigen Wissenschaftlern eine drastische Senkung der Grenzwerte auf sich warten lässt, beantragen wir, dass die Stadt München die aufgrund der neuesten Rechtsprechung (z.B. VG München, 2002) eröffneten Möglichkeiten zur Berücksichtigung des vorsorgenden Immissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung und, soweit möglich, auch des Bauordnungsrechtes zu nutzen. Als Vorsorgewert haben wir den Mittelwert der Salzburger Empfehlungen aus 2000 und 2002 angesetzt, da dieser bereits mit der jetzt verbreiteten Infrastrukturtechnik ohne grundsätzliche Probleme umgesetzt werden kann.

Grenzwerte und Vorsorgeempfehlungen:

Mechthild v. Walter
Stadträtin

 

  

Stadtratsantrag
vom 08. Juli 2005

 

Bildmaterial:

von Walter

Mechthild von Walter,
Stadträtin der ödp München
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Pressekontakt:

Markus Hollemann
Regionalbeauftagter

ödp Stadtverband München
Tal 25
D-80331 München
Tel. 0 89/45 24 74 15
Fax 0 89/2 44 36 53 97
muenchen@oedp.de


 

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