Herrn Oberbürgermeister Christian
Ude Rathaus
Antrag
Maßnahmen zum Schutz der Münchner
Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen
von Mobilfunksendern
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München ergreift
folgende Maßnahmen, um die Münchner Bevölkerung
vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunksendern
zu schützen:
1. Gutachten für möglichst gesundheitsverträgliche
Standorte von Mobilfunksendern
München beauftragt als Basis für
das weitere Vorgehen in Sachen Mobilfunk ein von Netzbetreiberseite
unabhängiges Fachbüro mit der Erstellung eines
Gutachtens für möglichst gesundheitsverträgliche
Standorte von Mobilfunksendern in München mit folgenden
Vorgaben:
a) die gesamte Leistungsflussdichte zumindest
im Bereich der Wohngebiete und weiterer besonders sensibler
Bereiche (Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen)
soll maximal 10nW/cm² im Außenbereich und
1nW/cm² im Innenbereich betragen (anzustrebende
Zielwerte).
b) Die Standorte sollen so beschaffen sein,
dass sie von den Betreibern nach technischer Möglichkeit
unter den Gesichtspunkten der Strahlungsminimierung
und ortsgestalterischen Gründen gemeinsam genutzt
werden können.
c) Es ist zu prüfen, inwiefern überhaupt
im innerörtlichen und ortsrandlichen Bereich neue
Sendestationen errichtet werden müssen bzw. Altanlagen
notwendig sind, oder ob nicht eine Nutzung oder Versetzung
bereits bestehender Sender unter bestmöglicher
Einhaltung o.g. Vorsorgewerte ausreichen.
d) Die Netzqualität soll so beschaffen
sein, dass eine Grundversorgung des Stadtgebietes sichergestellt
ist. Grundversorgung bedeutet in diesem Zusammenhang,
dass der Handy-Empfang außer Haus grundsätzlich
und innerhalb von Gebäuden im Wesentlichen möglich
sein soll. Nicht zur Grundversorgung gehört, auch
in unter der Erdoberfläche gelegenen Räumlichkeiten
einen störungsfreien Handy-Empfang sicher zu stellen.
Hinweis: Innerhalb von Gebäuden besteht die Möglichkeit
der kostenlosen Rufweiterleitung von Mobiltelefonen
auf vorhandene Festnetzanschlüsse, oder die Nutzung
von gebäudeinternen Repeatern.
2. Optimierung der Bauleitplanung
Auf der Basis des Standortgutachtens optimiert
München unter Einschaltung einer unabhängigen
fachkundigen Stelle (z.B. Fachanwalt für Baurecht)
die städtische Bauleitplanung, um so rechtlich
verbindliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung
des Standortgutachtens zu schaffen.
3. Ausweisung von „Positivstandorten“
Auf der Basis des Standortgutachtens weist
die Stadt München unverzüglich im Außenbereich
(Flächennutzungsplan) bzw. an im o.g. Sinn unbedenklichen
Orten im baurechtlichen Innenbereich (Bebauungspläne)
rechtsverbindliche „Positivstandorte“ für Mobilfunksender
aus.
4. Verhinderung von neuen Sendestationen
vor Vorlage des Standortgutachtens
München ergreift darüber hinaus
alle rechtlich vertretbaren Möglichkeiten, um vor
Vorlage des Standortgutachtens und der Rechtskraft der
unter 2., 3., und 5. dargestellten Sicherungsmaßnahmen
drohende Errichtungen von neuen Sendestationen zu verhindern.
5. Sofortmaßnahmen zur Sicherung
der positiven ortsgestalterischen und gesundheitlichen
Vorsorgebauleitplanung
München beschließt als Sofortmaßnahmen
zur Sicherung der positiven ortsgestalterischen und
gesundheitlichen Vorsorge-Bauleitplanung: - die
Änderung der innerörtlichen Bauleitplanung
für das gesamte Stadtgebiet zur Umsetzung einer
integrierten Mobilfunkplanung mit dem Ziel der Berücksichtigung
des vorbeugenden Immisssionsschutzes (Beschluss zur
Änderung von bestehenden oder zur Aufstellung von
neuen Bebauungsplänen). - eine sofort wirksame
Veränderungssperre mit dem Inhalt des spezifischen
Verbots der Errichtung von neuen Mobilfunkmasten (auch
unter 10 Meter Höhe) mit der Wirkung von zunächst
zwei Jahren (Sicherungsbeschluss) in reinen und allgemeinen
Wohngebieten, in innerörtlichen Gebieten, die de
facto dem Status eines allgemeinen Wohngebietes entsprechen,
sowie in geeigneten Arrondierungsbereichen um die o.g.
Gebiete. - die Änderung des Flächennutzungsplanes
durch die Aufnahme von rechtlich verbindlichen Positivstandorten
im Außenbereich unter besonderer Berücksichtigung
des vorbeugenden Immissionsschutzes (Änderungsbeschluss
mit Einleitung des notwendigen Umsetzungsverfahrens)
- die Beantragung von Zurückstellungen von Baugesuchen
bei der Bauaufsichtsbehörde bis zur Dauer eines
Jahres, um die Flächennutzungsplanänderung
abzusichern.
Begründung:
Es soll erreicht werden, dass München
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft,
um zum einen die Gesundheit und das Wohl der Bürgerinnen
und Bürger bestmöglich zu schützen und
zum anderen jedoch auch die Möglichkeit bewahrt,
die Technik des Mobilfunks im positiven Rahmen nutzen
zu können. Angestrebt ist keine Verhinderungs-,
sondern eine Lenkungsplanung. Im Zweifelsfall soll gelten: „Gesundheit
vor wirtschaftlichen Interessen.
Es ist uns bewusst, dass für die Festsetzung
der Strahlenschutzgrenzwerte der 26. BImSchV der Bundesverordnungsgeber
die maßgebende Stelle ist. Der zuständige
Minister ist Bundesumweltminister Trittin. Da jedoch
trotz alarmierender und mehrfach reproduzierter Forschungsergebnisse
von unabhängigen Wissenschaftlern eine drastische
Senkung der Grenzwerte auf sich warten lässt, beantragen
wir, dass die Stadt München die aufgrund der neuesten
Rechtsprechung (z.B. VG München, 2002) eröffneten
Möglichkeiten zur Berücksichtigung des vorsorgenden
Immissionsschutzes im Rahmen der Bauleitplanung und,
soweit möglich, auch des Bauordnungsrechtes zu
nutzen. Als Vorsorgewert haben wir den Mittelwert der
Salzburger Empfehlungen aus 2000 und 2002 angesetzt,
da dieser bereits mit der jetzt verbreiteten Infrastrukturtechnik
ohne grundsätzliche Probleme umgesetzt werden kann.
Grenzwerte und Vorsorgeempfehlungen:

Mechthild v. Walter Stadträtin |