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Pressemitteilung

Notfalls gehen wir vor das Verfassungsgericht!

Pressemitteilung vom 04.02.2014

 

Münchens ÖDP-Vorsitzender Thomas Prudlo kündigt Klagen gegen bayerisches Wahlgesetz an. Aufgrund der hohen Hürden für die Kandidatur in den Bezirksausschüssen darf die ÖDP nur in 8 statt 23 Münchner Stadtteilen antreten.

 

„Die ungleiche Behandlung der Parteien ist pure Demokratieverhinderung und alleine dazu da, die Interessen der großen Parteien zu schützen. Das dürfen sich die kleineren Parteien und ihre Wähler nicht mehr gefallen lassen“, sagte Thomas Prudlo, Vorsitzender der ÖDP München am Montag nach Bekanntwerden der erfolglosen Bewerbung um die Teilnahme an den Bezirksausschusswahlen in 15 Stadtteilen. Gemeinsam mit einem namhaften Verfassungsrichter hat die ÖDP München in den vergangenen Wochen eine Klage vorbereitet, in der unter anderem die hohe Unterschriften-Quote angefochten werden soll. Diese ist in München rund acht Mal so hoch wie für die Zulassung zur Stadtratswahl. „Mit dieser Ausgrenzung muss Schluss sein – und wenn wir bis vor das Verfassungsgericht ziehen“, kündigt Prudlo an.

In 15 Stadtteilen hätte die ÖDP München jeweils zwischen 190 und 340 Unterschriften sammeln müssen. Die Anhänger der ÖDP in den betroffenen Stadtteilen hätten innerhalb von rund 14 Tagen in der Stadtinformation am Marienplatz oder in ihrer Bezirksinspektion mit Personalausweis vorstellig werden müssen.

 

„Dieses Verhinderungsgesetz gibt es seit 1996 – noch nie ist es einer Partei gelungen, die hohe Zahl der geforderten Unterschriften für den Bezirksausschuss zu erreichen“, erläutert Prudlo. „Es ist nicht zu verstehen, warum Parteien, die sogar im Stadtrat vertreten sind, Unterschriften sammeln müssen, um in den Stadtteilen antreten zu dürfen“, kritisiert der Stadtvorsitzende das Wahlgesetz.

 

Immerhin in acht Stadtteilen dürfen ÖDP Kandidaten am 16. März dennoch antreten. Aber auch nur, weil sie dort bereits im BA vertreten waren oder eine gemeinsame Liste mit einer Partei aufgestellt haben, die im Landtag vertreten ist. „Es ist doch absurd, dass Parteien zur Stadtteilwahl zugelassen werden, wenn sie im Landtag aber nicht Stadtrat sitzen, aber Parteien, die Stadtrat vertreten sind, außen vor bleiben müssen“, sagt Prudlo.

 

 

 

Tobias Ruff

stellv. Vorsitzender ÖDP-München

(V.i.S.d.P.)

 

ÖDP Stadtverband München, Straßbergerstraße 16, D-80809 München

 

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